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Argumente für den Erhalt 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

der Landstuhl ist eine schützenswerte historische Stätte von überregionaler Bedeutung

Zollikofen hat seinen Namen dem Gerichtsort zu verdanken und hiesse sonst wohl Reichenbach. Die Zuständigkeit des Landgerichts, das grösste von vieren Berns, reichte von der Aare bis an die Emme. Das Landgericht unter der mächtigen Linde entstand nicht umsonst auf dem höchsten Punkt an der Schützenstrasse mit der ungehinderten Sicht auf die Alpen. Es sollte auch von weitherum gesehen werden können. Die Freihaltung nicht nur des obersten Punktes der Wiese, sondern auch die Erhaltung der Einsicht und der Aussicht ist daher dringend geboten. Die Schützenstrasse war bis zum Bau der Bernstrasse anno 1850 die Hauptstrasse Zollikofens.

erst eingezont, dann ausgezont

1993 wurde der Landstuhl aus der Bauzone ausgezont. In den Mitwirkungsunterlagen wurde damals gesagt: "Das Gebiet südlich der Schützenstrasse war seit dem Kauf von der Stadt Bern von den Grafen Habsburg und Kyburg 1406 Standort des Landgerichts. Als Ort von kulturhistorischer Bedeutung sollte es deshalb von jeglicher Überbauung freigehalten werden." Das Volk hat dieser Argumentation zugestimmt. Der Landstuhl wurde ausgezont, in eine Landschaftsschutzzone integriert und mit Obstbaumschutz belegt. Im Jahre 2017 hat das Zollikofner Stimmvolk einer Revision der Ortsplanung zugestimmt, die den Landstuhl in der Landwirtschaftszone belässt.

landwirtschaftliche Schutzzone Rütti

Der Landstuhl ist Bestandteil der landwirtschaftlichen Schutzzone Rütti. Die im Schutzzonenplan bezeichneten Landschaftsschutzgebiete sind Schutzgebiete im Sinne des kantonalen Baugesetzes. Sie dienen der Erhaltung der Kulturlandschaft mit ihren charakteristischen Landschaftselementen, Geländeformationen und ökologisch wertvollen Landschaftsteilen sowie als Erholungsgebiete. Die Landschaftsschutzgebiete dürfen nur landwirtschaftlich genutzt werden.

nicht Teil des regionalen Richtplans

Die Regionalkonferenz Bern hat im Jahre 2012 über die im Richtplan festzulegenden "regionalen Vorranggebiete für Wohnen" beraten. Der Gemeinderat von Zollikofen hat sich erfolgreich dagegen gewehrt, dass auch die gesamte Rütti inklusive Landstuhl zu diesen gehört. Das heisst, dass Rütti und Landstuhl im Regionalen Richtplan nicht für das Wohnen vorgesehen sind. Treibende Kraft dahinter war der damalige Gemeindepräsident Stefan Funk (FDP)

geschützter Obstbaumbestand

Der Landstuhl ist ein erhaltenswerter Obstgarten mit Hochstammbäumen. Die im Schutzzonenplan bezeichneten Obstgärten sind in ihrem Bestand zu erhalten. Einzelne Bäume dürfen ohne Bewilligung gefällt werden, wobei die Bewirtschafterin oder der Bewirtschafter innert nützlicher Frist für entsprechenden Ersatz mit Hoch- und Mittelstammobstbäu­men innerhalb des bezeichneten Perimeters oder in nächster Umgebung sorgt.

 

Der Verein LBG bemüht sich darum, diesen Obstgarten zu erhalten. Er hat bereits zwei Obstbäume aus eigenen Mitteln ersetzt. Seit einigen Jahren finanziert der Verein den jährlichen Baumschnitt. Doch viele der Obstbäume sind überaltert und in schlechtem Zustand. Zudem sind einige Bäume in den letzten Jahrzehnten ganz verloren gegangen. Der Verein LBG setzt sich dafür ein, dass der Obstgarten wieder aufgeforstet wird.

innere Verdichtung statt Ausdehnung der Bauzone

Eine der obersten Maximen der Raumplanung ist die innere Verdichtung bestehender Siedlungen und Bauzonen. So kann Kulturland erhalten und der Bau von Infrastrukturen minimiert werden. Gemäss neuesten Zahlen (2014) der Gemeinde verfügt Zollikofen über Bauzonenreserven von rund 4ha! Das innerhalb schon eingezonter Wohnzonen. Für eine Einzonung am Rande der Siedlung besteht zur Zeit keine Notwendigkeit. Erstens sind derzeit an verschiedenen Orten in der Gemeinde Wohnbauten entstanden oder in Entstehung (Häberlimatte, Schäferei, Lättere, Bernstrasse/Molkereistrasse, Schützenstrasse (Areal Liechti)). Zweitens besteht kein Bedarf an unverdichtetem Bauen für individuelles Wohnen – schon gar nicht an dieser geschichtsträchtigen und ökologisch wertvollen Lage.

kein Bedarf an neuen Einfamilienhäusern

Für individuelles Wohnen sollen bestehende Bauten genutzt werden (Generationenwechsel). Neue Einfamilienhausquartiere kosten viel Geld (Strassen und Leitungen, Fläche) und bringen wenig (Steuereinnahmen wegen Hypothekarschulden klein).

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